Für die Benutzung unserer Bibliotheksstandorte gelten unsere Weisungen zur Benutzung sowie das Bibliotheksgesetz des Kantons Luzern SRL 420 und die dazugehörige Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot SRL 421.
Bitte beachten Sie zusätzliche, standortspezifische Weisungen und Reglemente:
Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.
Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.
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Bitte wenden Sie sich an das betreffende Bibliotheks-Team für die Hausordnung dieses Standorts.
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