Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Publikationspflicht einer Dissertation zu erfüllen. Es gelten die jeweiligen Studienordnungen und Wegleitungen der betreffenden Hochschule/Universität:
- Theologische Fakultät (TF)
- Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (KSF)
- Rechtswissenschaftliche Fakultät (RF)
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (WF)
- Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin (GMF)
- Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie (VPF)
Je nach Fakultät oder Fachbereich sind monografische Dissertationen (TF, RF, teilweise KSF), kumulative Dissertationen bestehend aus einer Einleitung und mindestens drei Aufsätzen (GMF Dr. sc., WF, VPF, teilweise KSF) oder Dissertationen bestehend aus einem Aufsatz üblich (GMF Dr. med.).